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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für nadinegraphy.de

Zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von Fotografin Nadine (nadinegraphy.de) und ihren Erfüllungsgehilfen - nachfolgend Fotografin genannt

I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Fotografin Nadine und ihren Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit dieser vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder bzw. Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

4. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Die Fotografin ist jedoch stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies erwünscht ist.

6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 45 Minuten der Arbeitszeit der Fotografin für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbegleitungen sind der Fotografin angemessene Pausen zu gewähren.

7. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

8. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben bei der Fotografin und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit entsprechender Vergütung.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Die Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

3. Die Fotografin darf die Lichtbilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären. Bei Bedarf legt die Fotografin eine Einverständniserklärung in Schriftform vor, die vom Auftraggeber (z. B. Hochzeitspaar) zu unterzeichnen ist.

III. Honorare

1. Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website der Fotografin zu finden sind. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern wie Gewerbekunden aufgrund der Kleinunternehmerregelung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.

2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine angemessene Anzahlung von bis zu 25% des Auftragswertes berechnet. Die Fotografin bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage per E-Mail oder per Brief und damit wird eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung der Fotografin und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.

Das vereinbarte Honorar der Fotografin ist zum Hochzeitstermin/Aufnahmetermin, jedoch spätestens mit Übergabe der Bilder oder per Überweisung innerhalb von 1 Woche nach Erstellung auf das Konto der Fotografin fällig, auch wenn ihr die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 5% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und sonstige Waren Eigentum der Fotografin.

5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar von 90,- EUR/angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der Fotografin vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und die Fotografin für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird die Fotografin die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten der Fotografin wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht der Fotografin demnach ein Vermögensschaden, der mit 50% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

    Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
  • je gefahrenem km 0,50 EUR
  • je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR

Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

1. Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

2. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Lichtbildern. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

4. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.

5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Lichtbilder bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Datenschutz

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